

Betreuungsverfahren
Das Betreuungsverfahren dient dazu, für volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, eine rechtliche Betreuung zu bestellen. Ziel ist es, den Betroffenen in den Bereichen zu unterstützen, in denen er Hilfe benötigt, und gleichzeitig seine Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren.
Voraussetzungen
für die Anordnung einer Betreuung
Bedarf nach Unterstützung
Der Betroffene muss aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sein, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies betrifft beispielsweise finanzielle, gesundheitliche oder organisatorische Belange.
Antrag oder Anregung
Das Betreuungsverfahren kann durch den Betroffenen selbst oder durch Dritte angeregt werden. Auch das Gericht kann von Amts wegen tätig werden, wenn es von der Notwendigkeit einer Betreuung erfährt.
Erforderlichkeit der Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird nur angeordnet, wenn keine anderen ausreichenden Hilfen zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Familienangehörige oder soziale Dienste.
Persönliche Anhörung
Das Gericht muss die Person persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck verschaffen, bevor eine Betreuung angeordnet wird (§ 278 FamFG). Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung dem Willen und Wohl der betroffenen Person entspricht.
Ablauf des Betreuungsverfahrens

Das Verfahren beginnt mit einer Anregung oder einem Antrag bei dem zuständigen Betreuungsgericht. In diesem Antrag müssen die Gründe für die Notwendigkeit einer Betreuung dargelegt werden. Die Anregung kann von Angehörigen, Freunden, Sozialdiensten oder Ärzten kommen.
Wie wir unseren Mandaten helfen
Erstberatung
Wir bieten eine umfassende Beratung zu den rechtlichen Aspekten des Betreuungsverfahrens. Dabei klären wir unsere Mandanten über die Voraussetzungen, den Ablauf und die möglichen Konsequenzen einer Betreuung auf. Eine realistische Einschätzung ist hierbei besonders wichtig.
Antragstellung und Anregung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen für die Anregung oder den Antrag auf Betreuung. Dazu gehört die detaillierte Darstellung der Gründe und die Beschaffung erforderlicher medizinischer Gutachten.
Vertretung vor Gericht
Wir vertreten unsere Mandanten in allen gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Betreuung. Dies umfasst die Teilnahme an Anhörungen und die Präsentation von Beweisen und Argumenten, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Betreuerwahl
Wir helfen bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers und beraten bei der Formulierung von Betreuungsverfügungen, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden.
Überprüfung und Anpassung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Betreuungsverhältnisse. Dies kann notwendig werden, wenn sich die Umstände des Betroffenen ändern oder die Betreuung nicht mehr im Sinne des Betroffenen erfolgt.
Rechtsmittel
Sollte es zu Unstimmigkeiten oder einer Ablehnung des Antrags kommen, legen wir die notwendigen Rechtsmittel ein und vertreten unsere Mandanten in den Beschwerdeverfahren. Auch in diesen Verfahren setzen wir uns mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein.
Kontinuierliche Unterstützung
Während des gesamten Betreuungsverfahrens stehen wir unseren Mandanten als vertrauensvolle Berater zur Seite. Wir informieren regelmäßig über den Stand des Verfahrens, beantworten alle rechtlichen Fragen und bieten Unterstützung in schwierigen Situationen.





