

Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht befasst sich mit der Ahndung von Verstößen gegen steuerliche Vorschriften. Es umfasst sämtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung und Steuerzahlung stehen. Die Konsequenzen können erheblich sein und sowohl finanzielle Strafen als auch Freiheitsstrafen umfassen.
Häufige Delikte im Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Hierbei handelt es sich um die vorsätzliche Verkürzung von Steuern durch falsche Angaben oder das Verschweigen von steuerrelevanten Tatsachen. Dies kann durch fehlerhafte Steuererklärungen oder durch das Nichtabgeben von Steuererklärungen geschehen.
Falsche Angaben
Dazu zählen bewusst falsche oder unvollständige Angaben in Steuererklärungen, die zu einer falschen Steuerfestsetzung führen. Auch die Nichtangabe von Einkünften oder das Verschweigen von Vermögenswerten kann hierunter fallen.
Steuerverkürzung
Eine Steuerverkürzung liegt vor, wenn Steuerpflichtige durch Fahrlässigkeit geringere Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. Anders als bei der Steuerhinterziehung fehlt hier der Vorsatz, jedoch handelt es sich immer noch um eine strafbare Handlung.
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung
Dies betrifft Personen, die systematisch und wiederholt Steuern hinterziehen, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern. Diese Form der Steuerhinterziehung wird besonders streng geahndet.
Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Das Steuerstrafverfahren wird in der Regel durch die Finanzbehörden eingeleitet. Anlass kann eine Betriebsprüfung, eine Selbstanzeige oder eine anonyme Anzeige sein. Auch Hinweise aus anderen Ermittlungsverfahren können zur Einleitung führen.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht
Erstberatung
Wir bieten eine umfassende Beratung zu den Vorwürfen im Steuerstrafrecht. Dabei prüfen wir die vorliegenden Beweise und klären unsere Mandanten über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken auf. Eine realistische Einschätzung der Situation ist hierbei besonders wichtig.
Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dazu gehört die Prüfung der Ermittlungsakte, die Vorbereitung auf die Verhandlung und die Suche nach entlastenden Beweisen. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Verteidigung für unsere Mandanten zu gewährleisten.
Vertretung vor Gericht
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens, sowohl in den Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und für ein faires Verfahren zu sorgen.
Selbstanzeige
In Fällen, in denen eine Selbstanzeige sinnvoll ist, unterstützen wir unsere Mandanten bei der korrekten und rechtzeitigen Abgabe der Selbstanzeige, um eine strafbefreiende Wirkung zu erzielen. Dies erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Verhandlung mit Finanzbehörden
Wir verhandeln mit den Finanzbehörden, um für unsere Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Dies kann die Reduzierung von Strafen oder die Vermeidung von Freiheitsstrafen umfassen.
Rechtsmittel
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, legen wir die notwendigen Rechtsmittel ein und vertreten unsere Mandanten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Auch in diesen Verfahren setzen wir uns mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein.
Kontinuierliche Unterstützung
Während des gesamten Steuerstrafverfahrens stehen wir unseren Mandanten als vertrauensvolle Berater zur Seite. Wir informieren regelmäßig über den Stand des Verfahrens, beantworten alle rechtlichen Fragen und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.




