

Indirekte aktive Sterbehilfe
Die indirekte aktive Sterbehilfe bezieht sich auf Maßnahmen, die in erster Linie zur Linderung von Leiden eines Patienten gedacht sind und als unbeabsichtigte Nebenwirkung die Lebensdauer des Patienten verkürzen können. Diese Form der Sterbehilfe unterscheidet sich deutlich von direkter aktiver Sterbehilfe, bei der gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um den Tod eines Patienten herbeizuführen.
Indirekte aktive Sterbehilfe bezeichnet medizinische Maßnahmen zur Linderung von Leiden, bei denen als unbeabsichtigte Folge das Leben verkürzt werden kann – etwa durch starke Schmerzmittel oder palliative Sedierung. Ziel ist die Schmerzlinderung, nicht die Lebensverkürzung.
In Deutschland ist sie legal, sofern sie medizinisch begründet ist und der Patient nach Aufklärung einwilligt. In der Palliativmedizin dient sie der Minderung des Leidens Sterbender, wobei rechtliche und ethische Vorgaben die Schmerzlinderung und den Respekt vor dem Leben betonen.
Ärzte, Patienten und Angehörige stimmen Entscheidungen gemeinsam ab. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sichern dabei die Wahrung der Patientenwünsche und die rechtmäßige Durchführung.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Die indirekte aktive Sterbehilfe in Deutschland unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die sicherstellen sollen, dass diese Maßnahmen ethisch und verantwortungsvoll durchgeführt werden.
Ärztliche Indikation
Die Maßnahme muss medizinisch notwendig sein und von einem Arzt verordnet werden. Es muss eine klare medizinische Begründung vorliegen, dass die Schmerz- und Symptomlinderung im Vordergrund steht und keine alternativen Behandlungsmethoden verfügbar sind, die das gleiche Ergebnis ohne das Risiko einer Lebensverkürzung erzielen können.
Verhältnismäßigkeit
Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das heißt, die angestrebte Schmerzlinderung muss in einem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Risiken stehen. Es darf keine weniger eingreifende Alternative geben, die ebenfalls wirksam das Leiden des Patienten lindern könnte.
Aufklärung und Einwilligung
Der Patient muss umfassend über die vorgesehenen Maßnahmen, deren Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Dies umfasst auch die Aufklärung über das Risiko einer möglichen Verkürzung der Lebensdauer. Der Patient muss in die Behandlung einwilligen, wobei diese Einwilligung dokumentiert werden sollte.
Dokumentation und Nachweis
Die Durchführung der Maßnahmen sowie die Aufklärung und Einwilligung des Patienten müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient der rechtlichen Absicherung der beteiligten medizinischen Fachkräfte und stellt sicher, dass alle Schritte transparent und nachvollziehbar sind.
Diese Rahmenbedingungen sollen gewährleisten, dass die indirekte aktive Sterbehilfe auf ethisch vertretbare Weise und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt, wobei die Wünsche und das Wohl des Patienten stets im Vordergrund stehen.
Ethische Aspekte

Die Autonomie des Patienten ist ein grundlegendes ethisches Prinzip in der Medizin. Es betont das Recht der Patienten, informierte Entscheidungen über ihre eigene Behandlung zu treffen. Bei der indirekten aktiven Sterbehilfe bedeutet dies, dass der Patient umfassend über die Risiken und Vorteile der Behandlung aufgeklärt wird und seine Einwilligung freiwillig und ohne Druck gibt.
Wie wir unseren Mandaten helfen
Erstberatung
Wir bieten eine umfassende Beratung zu den rechtlichen und ethischen Aspekten der indirekten passiven Sterbehilfe. Dabei klären wir unsere Mandanten über ihre Rechte und Pflichten auf und prüfen die vorhandenen Dokumente wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung rechtssicherer Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die den Willen des Patienten eindeutig dokumentieren und rechtlich absichern.
Vertretung vor Behörden und Gerichten
Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir unsere Mandanten vor Behörden und Gerichten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wünsche und Rechte des Patienten respektiert und umgesetzt werden.
Beratung von Ärzten und Pflegepersonal
Auch medizinisches Fachpersonal beraten wir zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der indirekten passiven Sterbehilfe. Wir klären über die notwendigen Dokumentationspflichten und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben auf.
Kontinuierliche Unterstützung
Wir stehen unseren Mandanten und deren Angehörigen während des gesamten Prozesses als vertrauensvolle Berater zur Seite. Wir informieren regelmäßig über den Stand der Dinge, beantworten alle rechtlichen Fragen und bieten emotionale Unterstützung in schwierigen Zeiten.


