

Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht
Das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht ist ein spezielles rechtliches Mittel, das es ermöglicht, ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren erneut zu öffnen und zu überprüfen. Dieses Verfahren ist von großer Bedeutung, um mögliche Fehlurteile zu korrigieren und die Gerechtigkeit wiederherzustellen, wenn neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die das ursprüngliche Urteil erheblich in Frage stellen.
Voraussetzungen
für ein Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht
Neue Tatsachen oder Beweismittel
Es müssen neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt waren und die geeignet sind, das Urteil zu Gunsten des Verurteilten zu ändern. Diese neuen Beweise müssen eine ausreichende Wahrscheinlichkeit bieten, dass das ursprüngliche Urteil anders ausgefallen wäre, wenn sie bekannt gewesen wären.
Straftaten im ursprünglichen Verfahren
Wenn nachgewiesen wird, dass im ursprünglichen Verfahren Beweise gefälscht oder Zeugen bewusst falsch ausgesagt haben, kann dies ebenfalls einen Grund für die Wiederaufnahme darstellen. Auch Bestechung oder andere Formen der Manipulation können relevant sein.
Verletzung von Grundrechten
Eine Wiederaufnahme kann auch dann beantragt werden, wenn das ursprüngliche Urteil unter Missachtung fundamentaler rechtlicher Grundsätze oder Menschenrechte zustande gekommen ist. Dies könnte beispielsweise bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder bei Foltergeständnissen der Fall sein.
Verfahrensfehler
Schwerwiegende Fehler im ursprünglichen Verfahren, die eine faire und korrekte Urteilsfindung verhindert haben, können ebenfalls eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Beispiele hierfür sind unzulässige Beweiserhebungen oder Verstöße gegen Verfahrensvorschriften.
Ablauf des Wiederaufnahmeverfahrens im Strafrecht

Das Verfahren beginnt mit einem formellen Antrag auf Wiederaufnahme, der beim zuständigen Gericht eingereicht wird. In diesem Antrag müssen die neuen Tatsachen oder Beweismittel detailliert dargestellt und rechtlich begründet werden. Die Antragstellung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der rechtlichen Anforderungen.
Unsere Leistungen im Wiederaufnahmeverfahren
Erstberatung
Wir bieten eine umfassende Beratung zur Erfolgsaussicht eines Wiederaufnahmeverfahrens im Strafrecht. Dabei prüfen wir die neuen Beweise und Tatsachen sorgfältig und klären unsere Mandanten über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken auf. Eine realistische Einschätzung ist hierbei besonders wichtig.
Antragstellung
Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung des Wiederaufnahmeantrags. Dies umfasst die sorgfältige Darstellung und Begründung der neuen Tatsachen und Beweismittel sowie die Formulierung des Antrags in juristischer Fachsprache. Ein präzise und fundiert formulierter Antrag erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Vertretung vor Gericht
Wir vertreten unsere Mandanten in allen gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren. Dies beinhaltet sowohl die Anhörungen zur Zulässigkeit des Antrags als auch die neue Hauptverhandlung. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und für ein faires Verfahren zu sorgen.
Beweismittelbeschaffung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beschaffung und Sicherung neuer Beweismittel. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Gutachtern, um die neuen Tatsachen zu untermauern. Eine gründliche und professionelle Beweismittelbeschaffung ist für den Erfolg des Verfahrens entscheidend.
Rechtsmittel
Sollte der Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt werden, legen wir die notwendigen Rechtsmittel ein und vertreten unsere Mandanten in Beschwerdeverfahren. Auch in diesen Verfahren setzen wir uns mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein.
Kontinuierliche Unterstützung
Während des gesamten Wiederaufnahmeverfahrens stehen wir unseren Mandanten als vertrauensvolle Berater zur Seite. Wir informieren regelmäßig über den Stand des Verfahrens, beantworten alle rechtlichen Fragen und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.



